Häufige Fragen

Wer, was, wann und weshalb?

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Habitat 8000.

Mieter und Mietinteressenten

Sind Haustiere erlaubt?

Das Halten von Hunden ist nicht erlaubt. Kleintiere (Hamster, Meerschweinchen usw.) dürfen in den Wohnungen gehalten werden, soweit sich die Anzahl in Grenzen hält. Für Katzen, die nur in der Wohnung gehalten werden, und das Aufstellen von Aquarien ist unsere schriftliche Zustimmung erforderlich.

An wen muss ich mich bei einem Notfall wenden?

Bei einem Notfall können Sie sich direkt an den zuständigen Hauswart wenden. Bei Notfällen ausserhalb der Geschäftszeiten sprechen Sie bitte auf die Combox.

Wem muss ich Schäden in unserer Wohnung oder Liegenschaft melden?

Bitte melden Sie Mängel und Schäden in Ihrer Wohnung oder Liegenschaft direkt dem zuständigen Hauswart. Sie können dazu auch die Online-Reparaturmeldung verwenden.

Wie bezahle ich den Mietzins?

Bitte verwenden Sie für Ihre Mietzinszahlung die QR-Rechnung, die Sie zusammen mit dem Mietvertrag erhalten haben. Wir empfehlen Ihnen einen Dauerauftrag einzurichten oder die Zahlungen via E-Banking von einem Schweizer Konto aus zu tätigen.

Darf ich an meiner Wohnung und an den dazugehörigen Teilen bauliche Änderungen vornehmen?

Wenn Sie bauliche Änderungen in oder an der Mietsache vornehmen wollen, müssen Sie vorgängig unsere schriftliche Zustimmung einholen. Dasselbe gilt auch für das Anbringen von Einrichtungen und Vorrichtungen ausserhalb des Mietobjektes.

Kann ich meine Wohnung untervermieten?

Wohnen ein oder mehrere Hauptmieter fest und dauernd in der Wohnung, so ist eine unbefristete Untermiete einzelner Zimmer möglich. Ansonsten ist eine unbefristete Untermiete nicht gestattet. Bei einer längeren Abwesenheit des Hauptmieters ist eine Untermiete bis zu einem Jahr möglich. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Wohnung wieder vom Hauptmieter dauernd bewohnt oder sonst gekündigt werden. Das Anmeldeformular für Untermieter sowie den Untermietvertrag finden Sie hier.

Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?

Für bestehende Mieter sind interne Wohnungswechsel grundsätzlich möglich bzw. werden geprüft, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
• Unter- oder Überbelegung
• Gesundheitliche oder finanzielle Gründe, wenn es dadurch nicht zu einer Unter-/Überbelegung kommt
Ein Wohnungswechsel aus anderen Gründen wird nur geprüft, wenn der Mietvertrag seit mindestens fünf Jahren besteht und es zum laufenden Mietverhältnis keine Beanstandungen gibt

Gibt es Belegungsvorschriften?

Ja, die Faustregel lautet: «Anzahl Zimmer minus 1 = Mindestanzahl Personen».

Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Wohnung kündigen will?

Sie können Ihren Mietvertrag mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen und -termine kündigen. Die Kündigungsfrist ist eingehalten, wenn die Kündigung spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei uns eintrifft. Ist der Mietvertrag befristet, endet das Mietverhältnis nach Ablauf dieser Vertragsdauer ohne Kündigung.

Kann ich meine Wohnung auch vorzeitig kündigen?

Ja, Sie können jederzeit kündigen, vorausgesetzt Sie vermitteln einen zumutbaren, zahlungsfähigen Ersatzmieter. Dieser muss bereit sein, den Mietvertrag zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen.

Wann wird meine Mietkaution zurückerstattet?

Die Mietkaution wird nach Erstellung der Schlussabrechnung, in der Regel 8 bis 10 Wochen nach dem offiziellen Mietende, zurückerstattet. Dazu erhalten Sie zusammen mit der Schlussabrechnung ein Formular, das Sie ausfüllen und uns retournieren müssen.

Wer kann bei der Habitat 8000 eine Wohnung mieten?

Die Habitat 8000 ist für alle Menschen und sozialen Schichten offen, unabhängig von Alter, Haushaltsform und Herkunft. Zur Unterstützung der Wohnintegration berücksichtigen wir auch soziale Institutionen. Wir prüfen die Mietinteressenten nach den branchenüblichen Kriterien und achten insbesondere darauf, dass Einkommen und Mietzins in einem vernünftigen Verhältnis stehen und die Wohnungen sinnvoll belegt werden.

Führt die Habitat 8000 eine Warteliste für Mietinteressenten?

Nein, wir führen keine Warteliste. Frei werdende Wohnungen werden in der Regel direkt online ausgeschrieben.

Berücksichtigt die Habitat 8000 auch Blindbewerbungen für Wohnungen?

Nein, aufgrund der vielen Anmeldungen können wir Blindbewerbungen leider nicht berücksichtigen.

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit einer aktuellen Kopie Ihres Betreibungsregisterauszugs per Post oder E-Mail an die Habitat 8000.

Wie hoch sind die Mietzinse bei der Habitat 8000?

Wir rechnen nach dem Prinzip der Kostenmiete. Entscheidend sind aber bei jeder Liegenschaft der Kaufpreis sowie die Erstellungs- und Sanierungskosten. Deshalb können die Mietzinse je nach Liegenschaft zwischen preiswert und moderat variieren.

Hat die Habitat 8000 auch hindernisfreie Wohnungen?

Ja, es gibt hindernisfreie Wohnungen. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei uns auf der Geschäftsstelle.

Habitat 8000

Kauft die Habitat 8000 Liegenschaften oder Bauland?

Ja, es gehört zum Grundauftrag der Habitat 8000, Liegenschaften und Bauland auf Dauer der Spekulation zu entziehen. Deshalb sind wir immer auf der Suche nach interessanten Kaufangeboten. Dank genügend Eigenmitteln und guten Beziehungen zu Finanzinstituten können wir Ihnen eine unkomplizierte Kaufabwicklung innerhalb der gewünschten Fristen garantieren. Für jegliche Hinweise zu Verkaufsobjekten sind wir Ihnen dankbar: Kontakt.

Wie sind die Öffnungs- und Telefonzeiten der Habitat 8000 Geschäftsstelle?

Die Öffnungs- sowie Telefonzeiten unserer Geschäftsstelle finden Sie unter Kontakt.

Kann ich bei der Habitat 8000 Aktionär werden?

Die Aktien der Habitat 8000 werden nicht gehandelt und dürfen nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates übertragen werden.